Alles zur neuen E-Auto-Förderung in Deutschland
Bis zu 6.000,– € Zuschuss bei Kauf oder Leasing
Schon im Herbst 2025 wurde das Projekt für die E-Auto-Förderung beschlossen. Jetzt gibt es klare Informationen dazu. Mit bis zu 6.000,– € sollen private Haushalte in Deutschland mit einem zu versteuernden Gesamtjahreseinkommen von maximal 90.000,– € bei Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges mit (teil-)elektrischem Antrieb unterstützt werden.
Häufig gestellte Fragen zur neuen E-Prämie
Wann kommt die E-Auto-Förderung?
Starten soll das Ganze schon im Frühjahr 2026. Aber nicht nur erst dann gekaufte Fahrzeuge sollen prämienrelevant sein. Für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, kann ein Antrag gestellt werden. Sie ist also auch rückwirkend gültig. Privatpersonen können den Antrag laut Bundesumweltministerium voraussichtlich ab Mai 2026 stellen.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Hier finden Sie alle relevanten Kriterien für förderfähige Fahrzeuge:
- Das Fahrzeug muss erstmals in Deutschland zugelassen werden.
- Das Fahrzeug muss zur Klasse M1 gehören (dazu zählen PKW und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen Gewicht)
- Das Fahrzeug muss einen rein batterieelektrischen Antrieb, batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender oder Plug-In-Hybrid-Antrieb besitzen.
- Bei Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender muss entweder der Gesamt-CO₂-Verbrauch bei unter 60 g pro Kilometer liegen oder das Fahrzeug muss eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern vorweisen.
- Sowohl Kauf als auch Leasing sind valide Finanzierungsmöglichkeiten, um die Förderung beantragen zu können.
Ergänzung: Vorerst gibt es für gebrauchte E-Fahrzeuge keine Förderung. Das Bundesministerium für Umwelt will frühestens 2027 prüfen, ob auch für elektrische Gebrauchtwagen eine Förderung möglich ist.
Wer bekommt die E-Prämie?
Unterstützt werden private Haushalte mit einem Gesamt-Jahreseinkommen von bis zu 80.000,– €. Diese Grenze erhöht sich ausschließlich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren, um bis zu 5.000,– € pro Kind. Somit steigt die maximale Einkommensgrenze auf 90.000,– €.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellen Steuerbescheide errechnet. Das zu versteuernde Einkommen von Partner:innen wird hinzuaddiert, wenn nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids der Antragstellenden gemeinsam veranlagt.
Für Rentner:innen besteht die Möglichkeit, eine Rentenbezugsbescheinigung oder Selbsterklärung vorzulegen, um die Prämie anfordern zu können. Genauere Informationen zur Berechnungsgrundlage werden zeitnah in der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Wovon hängt die Höhe der E-Auto-Prämie ab?
Der Förderbeitrag ist abhängig von folgenden Punkten:
- Fahrzeugtyp (ob reines Elektroauto oder Plug-in-Hybrid bzw. Range Extender)
- Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt (erhöht die maximale Einkommensgrenze je Kind um bis zu zwei Mal 5.000,– €)
- Zu versteuerndes Gesamteinkommen des Haushalts
Wichtig für den Erhalt der Prämie ist außerdem, dass der Antragsteller das Fahrzeug für eine Mindesthaltedauer von 3 Jahren (36 Monate) ab der Erstzulassung behalten muss.
Höhe der Prämie für rein elektrische Fahrzeuge
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Basis-Förderhöhe |
Haushalt mit einem |
Haushalt mit zwei |
|
Unter 45.000,– € |
5.000,– € |
5.500,– € |
6.000,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
4.000,– € |
4.500,– € |
5.000,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
3.000,– € |
3.500,– € |
4.000,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
Keine Förderung |
3.500,– € |
4.000,– € |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
Keine Förderung |
Keine Förderung |
4.000,– € |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Basis-Förderhöhe |
|
Unter 45.000,– € |
5.000,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
4.000,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
3.000,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
Keine Förderung |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
Keine Förderung |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts |
Förderhöhe |
|
Unter 45.000,– € |
5.500,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
4.500,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
3.500,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
3.500,– € |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
Keine Förderung |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts |
Förderhöhe |
|
Unter 45.000,– € |
6.000,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
5.000,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
4.000,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
4.000,– € |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
4.000,– € |
Höhe der Prämie für Plug-in-Hybride und Range Extender
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Basis-Förderhöhe |
Haushalt mit einem |
Haushalt mit zwei |
|
Unter 45.000,– € |
3.500,– € |
4.000,– € |
4.500,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
2.500,– € |
3.000,– € |
3.500,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
1.500,– € |
2.000,– € |
2.500,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
Keine Förderung |
2.000,– € |
2.500,– € |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
Keine Förderung |
Keine Förderung |
2.500,– € |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Basis-Förderhöhe |
|
Unter 45.000,– € |
3.500,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
2.500,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
1.500,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
Keine Förderung |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
Keine Förderung |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts |
Förderhöhe |
|
Unter 45.000,– € |
4.000,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
3.000,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
2.000,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
2.000,– € |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
Keine Förderung |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts |
Förderhöhe |
|
Unter 45.000,– € |
4.500,– € |
|
45.001,– bis 60.000,– € |
3.500,– € |
|
60.001,– bis 80.000,– € |
2.500,– € |
|
80.001,– bis 85.000,– € |
2.500,– € |
|
85.001,– bis 90.000,– € |
2.500,– € |
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um einen rein informationellen Beitrag. Keine Rechtsberatung. Die Höhe der tatsächlichen Förderung hängt vom Bundesumweltministerium ab und kann sich noch ändern. Alle aktuellen Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung.
Die Verantwortung für die Beantragung, Berechtigung und den Erhalt der Förderung liegt ausschließlich beim Kunden. Sonnleitner Germany GmbH übernimmt keinerlei Beratung zur neuen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Informationsquelle: Bundesumweltministerium
veröffentlicht am 27.01.2026