Verkehrsregeln in Österreich - 10 Irrtümer,
erlaubt oder verboten?

 

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Erlaubt oder verboten? Einige Missverständnisse rund um die Verkehrsregeln in Österreich sind weit verbreitet. Wir bringen Licht ins Dunkel und klären die 10 häufigsten und weitverbreitetsten Irrtümer für Sie auf!

Schuhwerk | Mit Sandalen oder barfuß Autofahren ist verboten?

 

Egal ob mit Flip-Flops, Sandalen, Stöckelschuhen („High Heels“), Gummistiefel oder gleich barfuß: In Österreich ist das Autofahren mit Flip-Flops, Sandalen, High Heels, Gummistiefeln oder sogar barfuß NICHT ausdrücklich verboten. Allerdings schreibt § 58 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass ein Fahrzeug nur gelenkt werden darf, wenn der Lenker in der körperlichen und geistigen Verfassung ist, das Fahrzeug sicher zu beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften zu befolgen.

Das bedeutet, dass Sie als Fahrer:in sicherstellen müssen, dass Ihr Schuhwerk die sichere Bedienung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Ungeeignetes Schuhwerk kann die Kontrolle über die Pedale erschweren und das Unfallrisiko erhöhen. Sollte ein Unfall aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk verursacht oder mitverursacht werden, können strafrechtliche Konsequenzen, Schadensersatzforderungen oder Probleme mit der Versicherung die Folge sein.

Schuld am Auffahrunfall | Trägt immer der Auffahrende die Schuld?

 

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass bei einem Auffahrunfall immer der Fahrer des hinteren Fahrzeugs schuld ist. Zwar liegt die Verantwortung für einen ausreichenden Sicherheitsabstand in der Regel beim nachfolgenden Fahrer, weshalb dieser oft die Hauptschuld trägt.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Führt beispielsweise eine grundlose Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs zum Unfall, kann auch dem Fahrer des vorderen Fahrzeugs eine Mitschuld zugesprochen werden. Zu solchen Situationen zählen etwa Vollbremsungen, die durch das Bremsen für Kleintiere wie Igel, Hasen oder Frösche verursacht wurden, da Gerichte dies in der Regel nicht als ausreichenden Grund für abruptes Bremsen anerkennen. Der Einzelfall entscheidet – die Schuldfrage wird vor Gericht individuell geprüft.

Alkohol am Steuer | Darf man während der Fahrt Alkohol trinken?

Für Fahranfänger, Berufskraftfahrer und Lenker unter 20 Jahren gilt in Österreich die strikte 0,1-Promillegrenze, aber für alle anderen Autofahrer liegt die gesetzliche Promillegrenze bei 0,5. Es ist dabei nicht ausdrücklich verboten, während der Fahrt Alkohol zu konsumieren. Entscheidend ist jedoch, dass der Blutalkoholgehalt die erlaubte Grenze nicht überschreitet.

Trotzdem ist es dringend zu empfehlen, sowohl vor als auch während der Fahrt auf Alkohol zu verzichten. Bereits geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, und der Konsum während der Fahrt birgt das Risiko unkontrollierter Blutalkohol-Schwankungen. Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollte Alkohol am Steuer grundsätzlich tabu sein.

Parkschaden | Ist ein Zettel mit Kontaktdaten am beschädigten Auto ausreichend?

 

Ein Zettel mit Ihren Kontaktdaten reicht nicht aus, wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben. Wer den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht abwartet oder den Vorfall der Polizei meldet, riskiert eine Anzeige wegen Fahrerflucht – auch bei einem vermeintlich kleinen „Parkrempler“.

Der Unfallhergang muss in jedem Fall geklärt werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie den Schaden unverzüglich telefonisch der nächsten Polizeistation melden oder persönlich zu einer Polizeidienststelle gehen. So vermeiden Sie unangenehme Konsequenzen wie hohe Strafen oder rechtliche Probleme.

Einbahnstraße | Dürfen Radfahrer gegen die Einbahn fahren?

 

Falsch! Die Regeln einer Einbahnstraße gelten auch für Radfahrer. Das heißt, Radfahrer müssen sich an die Verkehrszeichen halten und dürfen die Einbahnregelung grundsätzlich nicht ignorieren.

Es gibt jedoch Ausnahmen: In Wohnstraßen ist das Radfahren gegen die Einbahn generell erlaubt. Auf anderen Straßen dürfen Radfahrer nur dann entgegen der Einbahn fahren, wenn dies durch eine Zusatztafel ausdrücklich erlaubt wird. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder und gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Telefonieren im Auto | Darf ich ohne Freisprecheinrichtung im Stillstand telefonieren?

 

Die Regelung zum Telefonieren im Auto ist nicht ganz eindeutig, aber einfach zusammengefasst:

  • Im fließenden Verkehr ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten. Dazu zählt auch das Halten an Stopptafeln oder das Warten im Stau, wenn ein Weiterfahren jederzeit möglich sein muss.  
  • Im ruhenden Verkehr, also wenn das Auto so steht, dass ein Weiterfahren nicht unmittelbar möglich ist (z. B. bei einem erheblichen Stau), ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erlaubt.  
  • An einer roten Ampel darf ebenfalls ohne Freisprecheinrichtung telefoniert werden, solange die Ampel auf Rot bleibt.  

Wer jedoch sicher sein möchte und rechtliche Unsicherheiten vermeiden will, sollte eine Freisprecheinrichtung verwenden. So bleibt der Fokus auf der Verkehrssicherheit und unnötige Strafen werden vermieden.

Vorrang im Kreisverkehr | Hat immer der Vorrang, der im Kreisverkehr fährt?

 

Nicht immer! In Österreich haben die meisten Kreisverkehre eine klare Vorrangregelung durch entsprechende Verkehrszeichen. Ist der Kreisverkehr beschildert, haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorrang.

Fehlt jedoch eine solche Beschilderung, gilt die allgemeine Regel des Straßenverkehrsrechts: Der von rechts kommende Verkehr hat Vorrang – auch im Kreisverkehr. Daher ist es wichtig, die Verkehrszeichen vor einem Kreisverkehr genau zu beachten, um Missverständnisse und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Reißverschlusssystem | Sollte man möglichst früh die Spur wechseln?

 

Nein! Beim Reißverschlusssystem, etwa in Baustellenbereichen oder wenn sich eine mehrspurige Straße verengt, ist es wichtig, sich erst im Endbereich des auslaufenden Fahrstreifens einzuordnen – frühestens im letzten Drittel.

Viele Autofahrer wechseln aus Sorge, nicht rechtzeitig eingelassen zu werden, zu früh die Spur. Das behindert jedoch den Verkehrsfluss und sorgt für unnötigen Stau. Um das Reißverschlusssystem effizient anzuwenden, sollten beide Spuren möglichst lange genutzt und das Einordnen erst kurz vor der Verengung vorgenommen werden. So bleibt der Verkehr flüssig und sicher.

Verbandskasten – Muss er regelmäßig ausgetauscht werden, um Strafen zu vermeiden?

 

Nicht unbedingt, aber teilweise! Der Gesetzgeber schreibt in Österreich nicht vor, in welchen Zeitabständen ein Verbandskasten generell ausgetauscht werden muss. Entscheidend ist lediglich, dass das mitgeführte Verbandszeug zur Wundversorgung geeignet und in einem staubdichten Behälter verpackt ist.

Da jedoch einige Bestandteile des Verbandskastens ein Ablaufdatum haben, müssen diese rechtzeitig ersetzt werden, um die Vorgaben zu erfüllen. Ein regelmäßiger Blick auf das Haltbarkeitsdatum hilft, den Verbandskasten einsatzbereit und gesetzeskonform zu halten – und um mögliche Strafen zu vermeiden.

Beifahrer ohne Gurt | Wer haftet, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

 

Grundsätzlich gilt: Jeder Fahrzeuginsasse ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen. Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, haftet er persönlich und muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Fahrer wird nicht zur Rechenschaft gezogen, es sei denn, der Beifahrer ist minderjährig. In diesem Fall trägt der Fahrer die Verantwortung, sicherzustellen, dass der Gurt ordnungsgemäß angelegt ist.

Wichtig: Nicht angeschnallte Insassen riskieren nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch schwere Verletzungen bei einem Unfall. Es gilt also: Anschnallen rettet Leben – und das für alle Mitfahrenden!

Artikel überarbeitet am: 19.11.2024

veröffentlicht am 06.08.2020

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