Verkehrsregeln in Österreich - 10 Irrtümer,
erlaubt oder verboten?
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Erlaubt oder verboten? Einige Missverständnisse rund um die Verkehrsregeln in Österreich sind weit verbreitet. Wir bringen Licht ins Dunkel und klären die 10 häufigsten und weitverbreitetsten Irrtümer für Sie auf!
Schuhwerk | Mit Sandalen oder barfuß Autofahren ist verboten?
Egal ob mit Flip-Flops, Sandalen, Stöckelschuhen („High Heels“), Gummistiefel oder gleich barfuß: In Österreich ist das Autofahren mit Flip-Flops, Sandalen, High Heels, Gummistiefeln oder sogar barfuß NICHT ausdrücklich verboten. Allerdings schreibt § 58 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass ein Fahrzeug nur gelenkt werden darf, wenn der Lenker in der körperlichen und geistigen Verfassung ist, das Fahrzeug sicher zu beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften zu befolgen.
Das bedeutet, dass Sie als Fahrer:in sicherstellen müssen, dass Ihr Schuhwerk die sichere Bedienung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Ungeeignetes Schuhwerk kann die Kontrolle über die Pedale erschweren und das Unfallrisiko erhöhen. Sollte ein Unfall aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk verursacht oder mitverursacht werden, können strafrechtliche Konsequenzen, Schadensersatzforderungen oder Probleme mit der Versicherung die Folge sein.